Durch die Berufsgenossenschaften sind folgende Unfälle speziell versichert:

- Unfälle, die bei der Arbeit passieren

- Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren

- Unfälle in der Schule, auch beim Schulsport und ebenfalls auf dem Weg dorthin oder nach Hause, so wie bei offiziellen Veranstaltungen oder Ausflüge in der Schule oder im Beruf

- Unfälle im Bereich der Nachbarschaftshilfe

- Unfälle im Kindergarten, bei offiziellen Veranstaltungen des Kindergartens oder Ausflüge, sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause

- Unfälle im landwirtschaftlichen Bereich

In diesen Fällen sind sie durch den gesetzlichen Unfallversicherten abgesichert.

Arbeitnehmer und Angestellte sind durch ihren Arbeitgeber automatisch versichert.Behandlungsmöglichkeiten.