Unfallarzt
Durch die Berufsgenossenschaften sind folgende Unfälle speziell versichert:
- Unfälle, die bei der Arbeit passieren
- Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren
- Unfälle in der Schule, auch beim Schulsport und ebenfalls auf dem Weg dorthin oder nach Hause, so wie bei offiziellen Veranstaltungen oder Ausflüge in der Schule oder im Beruf
- Unfälle im Bereich der Nachbarschaftshilfe
- Unfälle im Kindergarten, bei offiziellen Veranstaltungen des Kindergartens oder Ausflüge, sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause
- Unfälle im landwirtschaftlichen Bereich
In diesen Fällen sind sie durch den gesetzlichen Unfallversicherten abgesichert.
Arbeitnehmer und Angestellte sind durch ihren Arbeitgeber automatisch versichert.Behandlungsmöglichkeiten.